SCHADSTOFFSANIERUNG

Innerhalb der Sanierung von Bestandsgebäuden stoßen Bauherren und Handwerker immer wieder auf Schadstoffe. Begriffe, wie z.B. Asbest, PAK, PCB, Schimmel, DDT, KMF, Formaldehyd, usw., sind dabei oftmals im Gespräch. Wichtig ist hierbei, dass aus dem Gefahrstoff, welcher in oder an Ihrem Gebäude halbwegs sicher verbaut ist kein Schadstoff wird, der in die Umwelt und Ihren Körper eintritt. Aufgrund unseres geschulten Personals ( TRGS 519 Anlage 3 – Asbest, TRGS 524   – Gebäudeschadstoffe inkl. Brand- und Wasserschadensanierung, TRGS 521  – Künstliche Mineralfaser, Schimmelsanierung basierend auf TRBA 200) können wir Ihnen hierbei beratend oder ausführend zur Seite stehen, um Ihre Sanierung sicher und sauber abzuschließen.

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ABLAUF EINER SCHADSTOFFSANIERUNG

Der Ablauf einer Schadstoffsanierung ist grundsätzlich in folgende Schritte unterteilbar:

1) Sichtung aller historisch vorhandenen Bauunterlagen um erste Anhaltspunkte von potentiellen Fundstellen zu gewinnen

2) Erstbegehung des Gebäudes um sämtliche zu bearbeitende Bauteile in Augenschein zu nehmen. Hierbei werden normalerweise auch eingebaute Teile geöffnet bzw. zerstört um Aufbauten und darunter liegende Schichten zu erkunden

3) Nahme von Materialproben und ggf. Bohrkernen um diese in einem zertifizierten Labor nach den potentiellen Schadstoffen zu untersuchen

4) Erstellung eines ausführlichen Begehungs- und Gefahrstoffberichtes

5) Zusammenfassung aller Schadstoffe in einem auf das Gebäude bezogenen Gefahrstoffkataster

6) Vorschlag möglicher Sanierungsszenarios in Zusammenarbeit mit dem Bauherren

7) Zusammenführung aller Erkenntnisse in einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung aller benötigter Schutzmaßnahmen

8) Konzeptionierung eines konkreten Bauablaufplanes und ggf. Anmeldung bei allen involvierten Behörden

9) Durchführung der Sanierung

10) Nach jeder Teilsanierungsmaßnahme Kontrolle des Sanierungsabschnittes

11) Fachgerechte Entsorgung der anfallenden Gefahrstoffabfälle in Absprache mit den landesbezogenen Entsorgern

12) Abnahme durch Bauherren

13) Übergabe des Objektes an Bauherren

ASBEST

Als natürlich vorkommende, faserförmige Minerale wurden die unter dem Namen Asbest zusammengefasste Stoffe über ein Jahrhundert in Deutschland vor allem aufgrund seiner guten Wärmeisolierungs- und hervorragenden Bewehrungseigenschaften sowie seines spezifisch relativ geringen Gewichtes geschätzt. Nahezu alle Baustoffe kamen in irgendeiner Asbest-angereicherten Form zum Einsatz. Leider erwiesen sie sich später jedoch als hochgradig krebserzeugend.
Eine Sanierung ist insbesondere notwendig, wenn schwach gebundener Asbest verwendet wurde oder sonstige Asbestprodukte im Rahmen von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsarbeiten an baulichen und technischen Anlagen freigesetzt werden können. Die spezifischen Vorgehensweisen sind grundsätzlich via der Technischen Regel 519 sowie auf Länderebene geregelten Asbestrichtlinien. Einen ersten guten Überblick gibt auch die Informationsbroschüre „Asbest – Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“, deren Lektüre wir Ihnen sehr an das Herz legen.

Wir treffen auf Asbest vor allem in Spachtel- und Kleberschichten, gewissen Bodenbelägen (z.B. Floor Flex- und Cushion-Vinyl-Beläge sowie Fugenmassen).

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KÜNSTLICHE MINERALFASERN

Ähnlich wie Asbest können KMF gefährliche, lungengängige Fasern freisetzen, die als krebserzeugend einzustufen sind. Dies gilt für sogenannte „alte“ Mineralwolle, die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt wurde. Danach hergestellte „neue“ Mineralwollprodukte gelten allgemein als unproblematisch. Die als Stein- oder Glaswolle bezeichneten Produkte werden konstruktiv als Dämmmaterial (Wärme, Schall, Kälte, Brandschutz) eingebaut.

Aufgrund der häufigen Anwendung und ebenso hoher Gefährlichkeit des Materials wurde eine separate technische Regel 521 geschaffen.

MINERALISCHE STÄUBE

Im ständigen Umgang mit Sanierungs- und Abbruchvorhaben erstaunt es uns immer wieder zu sehen, wie viele Handwerker leichtlebig mit einem der gängigsten Schadstoffen umgehen: Staub.  Durch die mechanische Zerkleinerung von Baustoffen entsteht zwangsläufig Staub in verschiedensten Korngrößen, welcher oftmals nicht komplett durch Absaugungsanlagen und Luftreiniger aufgefangen werden kann. Speziell Feinstaub, welcher in einatembare Stäube (E-Stäube) und alveolengängige Stäube (A-Stäube) differenziert wird, ist dabei als äußerst gesundheitsschädlich einzustufen (Staublunge). Darüber hinaus hält sich solcher Feinstaub äußerst Lange als Schwebestoff im Luftraum (die Fallgeschwindigkeit von kleinsten Partikeln beläuft sich auf einen Meter je acht Stunden).

POLYZYKLISCHE AROMATISCHE KOHLENWASSERSTOFFE

Es ist häufig der typische Teer-Geruch, der mit ziemlicher Sicherheit auf PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) schließen lässt. Quellen dieser gut wahrnehmbaren Emissionen können in Innenräumen unter anderem Bodenbeläge, Klebstoffe für Parkett und Teppichböden sowie Spachtel- und Vergussmassen sein. In Klebern für Bodenbeläge (z. B. unter „Flexplatten“, „Floorflexplatten“) befindet sich in vielen Fällen neben PAK auch Asbest. Statt Teer wird heute Bitumen verwendet. Allerdings lassen sich die Produkte optisch nicht unterscheiden. Neben der Möglichkeit Krebs zu erzeugen wirkt PAK Erbgut-schädigend und kann ggf. auch die Fruchtbarkeit generell einschränken.

Einen allgemein sehr guten Überblick über das Thema veröffentlichte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin in Ihrer PAK Handlungsanleitung und ebenso das Umweltbundesamt in Ihrem Hintergrundbericht aus dem Jahre 2006.

POLYCHLORIERTE BIPHENYLE

PCB (polychlorierte Biphenyle) war ein gängiger Weichmacher und sorgte für Dauerelastizität, beispielsweise bei Fugenmaterialien (z. B. in Bauteilfugen, Fenstereinfassungen) oder auch Fugenbändern. PCB-Ausgasungen belasten die Raumluft und führen zu Sekundärkontaminationen in anderen Bauteilen. Eine erfolgreiche PCB-Sanierung erfordert daher praktisch immer eine Bearbeitung der primären und der sekundären PCB-Quellen.

Die Gefährlichkeit von PCB liegt vor allem in seiner Langzeitwirkung: Es kann nicht nur Krebs erzeugen, sondern sowohl das Erbgut als auch den körpereigenen Hormonhaushalt dauerhaft schädigen. Speziell schwangere Frauen setzen sich und Ihren Fötus einem hohem Risiko aus. Jedes Bundesland veröffentlicht eine eigene PCB-Richtlinie. Grundsätzlich basiert jedoch die Sanierung auf der technischen Regel 524 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

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