Unsere AGB zum Download



Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Leistungs- und Zahlungsbedingungen

A
1. Allgemeines

1.1 Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten das jeweils aktuelle Angebot mit den Hinweisen für Bodenbearbeitung, sowie etwaige Auftragsbestätigungen.

1.2 Abweichende Bedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Ihnen vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich widersprochen wird. Von den folgenden Bedingungen abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3 Mündliche, telefonische oder durch Vertreter des Auftragnehmers getroffene Vereinbarungen erhalten erst Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt sind.

2. Angebote

2.1 Alle Angebote sind freibleibend

2.2 Kostenvoranschläge, Entwürfe, Pläne und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.

3. Preise

3.1 Im allgemeinen gelten die Preise des Auftragnehmers als angenommen, sofern nicht sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder des Vertrages schriftlich Einspruch erhoben wird.

3.2 Die Preise sind errechnet auf der Kostengrundlage vom Angebotstag. Im Falle von Veränderungen der Tariflöhne,der Lohnfolgekosten oder der Materialpreise behält sich der Auftragnehmer eine Preisberichtigung vor. Der Auftragnehmer ist deshalb berechtigt, in die Auftragsbestätigung oder den Reinigungsvertrag eine entsprechende Preisgleitklausel aufzunehmen.

3.3 Meinungsverschiedenheiten über die Richtigkeit der Erhöhung oder Ermäßigung hindern die Pflicht zur Bezahlung nicht, da der Auftragnehmer zu einer Vorleistung nicht verpflichtet ist. Eventuelle Differenzen in der Höhe der anfallenden Umsatzsteuer, aber auch Änderungen der Umsatzsteuersätze, trägt der Auftraggeber.

3.4 Eine Minderung der zu bearbeitenden Flächen berechtigt den Auftragnehmer zu einer Anhebung der vereinbarten Einheitspreise.

3.5 Unsere Kalkulation basiert auf einer Gesamtbeauftragung, bei den angegebenen Preisen gehen wir von einer durchgehenden Leistungserbringung, ohne bauseitige Unterbrechungen aus.

4. Ausführung

4.1 Zugesagte Ausführungstermine sollen nach bester Möglichkeit eingehalten werden. Gelingt das in Einzelfällen nicht, dann bleiben Ansprüche des Auftraggebers wegen Verzugsschaden ausgeschlossen.

4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich. die Arbeiten gründlich und schonend nach neuzeitlichen Verfahren durchzuführen.

4.3 Ist der Auftragnehmer durch höhere Gewalt nicht in der Lage, die Arbeiten auszuführen, behält der Vertrag / die Vereinbarung dennoch seine Gültigkeit.

4.4 Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsmäßig erfolgt und übernommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 48 Std. begründete schriftliche Einwendungen erhebt.

4.5 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers aus Gewährleistungsgründen nach erfolgter Abnahme der Arbeiten besteht nicht.

4.6 Das für die Arbeiten notwendige Wasser und der elektrische Strom werden vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stellt die Versorgung sicher.

4.7 Zur Aufbewahrung der vom Auftragnehmer verwendeten Maschinen und Geräte, sowie Arbeitskleidung und Material, wird durch den Auftraggeber, während der Dauer der Arbeiten, ein verschließbarer Raum kostenlos zur Verfügung gestellt.

5. Entsorgung

5.1 Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt der AG die Entsorgung der anfallenden Abfälle und der Schleifreste. Hierfür wird vom AG ein entsprechendes Behältnis, wie z.B. ein Container, zur Verfügung gestellt.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Für Schäden, die bei der Arbeit des Auftragnehmers entstehen, haftet dieser nur, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden können. Keine Haftung wird übernommen bei Quellschäden und Schäden / Verschmutzungen an gestrichenen und lackierten Oberflächen, die trotz Abkleben hervor gerufen wurden. Bitte beachten Sie auch hierzu unsere Hinweise für Bodenbearbeitung.

6.2 Jede Ersatzpflicht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, wenn ihm Schäden nicht unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

6.3 Sollten durch vom Auftragnehmer zu vertretende Fehler seiner Leistung oder durch Handlungen seine Erfüllungsgehilfen, für die er einzutreten hat, Schäden oder Ersatzansprüche Dritter entstehen, so haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe seiner Haftpflicht-Versicherung. Überschreiten die Ersatzansprüche die dort genannten Beträge, dann werden die Ansprüche des Auftraggebers in der Weise gekürzt, daß insgesamt für den Auftragnehmer nur eine Belastung bis zur Höhe dieser Beträge entsteht. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sein Personal darauf hinzuweisen, dass es in Akten und Schriftstücken des Auftraggebers keine Einsicht nimmt und deren Lage auf Tischen und Regalen nicht verändert.

7. Zahlung

7.1 Die Bezahlung der Arbeiten durch den Auftraggeber ist innerhalb 5 Tagen nach Rechnungseingang netto, ohne Abzug vorzunehmen.

7.2 Schecks werden unter üblichen Vorbehalt, Wechsel nicht angenommen.

7.3 Rechnungen werden sofort nach Erbringung der Leistungen zugestellt.

8. Abwerbung

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte des Auftragnehmers abzuwerben oder abwerben zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von € 5000,– vereinbart, ohne dass Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers dadurch berührt werden.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth.

B
Zusätzliche Bedingung für Regiearbeiten – Stand 11/2017

1. Für die Stellung von Arbeitskräften für Regiearbeiten ohne Material- und Maschineneinsatz werden berechnet:
a) Arbeitsstunde für Vorarbeiter € 66,00
b) Arbeitsstunde für Arbeiter € 54,00

2. Ergeben sich Sonderarbeiten zwischen 22.00 – 5.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen, sowie Arbeiten mit Erschwernis- oder Gefahrenzulage, so werden die entsprechenden tarifl. Zuschläge erhoben. Sonderarbeiten mit besonderen Maschinen und Geräten erfordern gleichfalls einen Aufschlag auf obige Preise.

3. Die genannten Verrechnungssätze sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Steuersatz in Rechnung gestellt. Anteilige An- und Abfahrtszeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

4. Bei auswärtigen Arbeiten, die Übernachtungen erforderlich machen. werden als Auslösungssätze pro Tag und Arbeitnehmer dass 1 1/2 -fache der Regiesätze, wie unter B/1 genannt, zugrundegelegt. Die nachgewiesenen Kosten der Übernachtung werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Die Preise der Verrechnungssätze sind errechnet auf der Kostengrundlage vom Tag des Begleitschreibens, im Falle von Veränderungen der Tariflöhne, der Lohnfolgekosten oder der Materialpreise behält sich der Auftragnehmer eine Preisberichtigung vor.

DIREKT Floortec GmbH

Hinweise für Bodenbearbeitung:

Bitte beachten Sie, dass beim Schleifen sowie Einsatz von Bauchemie Farbveränderungen sowohl bei dem zu bearbeiteten Material als auch bei evtl. Fugen auftreten können.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die zum Nassschleifen nötige Prozessfeuchte in den Stein einziehen kann und bei angrenzenden Materialien, z.B. Holz, Trockenbauwände, etc. Schäden durch Quellwirkungen hervorrufen kann.

Für derartige Schäden können wir keine Haftung übernehmen, das Schützen dieser Bauteile kann zu Mehrkosten führen.

Das Ausdiffundieren der Restfeuchte aus dem Belag kann Tage bis Monate dauern, was zu optischen Beeinträchtigungen führt.

Vorhandenes Holzwerk, Trockenbauwände und Türen müssen in den gesamten Schleifbereichen bauseits durch eine Silikonfuge geschützt werden.
Sämtliche Dehnungsfugen, sonstige Fugen und Randabschlüsse müssen bauseits verfugt und dicht sein. Ansonsten kann keine Haftung für evtl. Feuchtigkeitsschäden übernommen werden.

Bitte beachten Sie, dass bei den Schleifarbeiten die Silikonfugen beschädigt werden können.

Zum Schützen und Abkleben verwenden wir ausschließlich qualitativ hochwertiges Material. Dennoch können Verschmutzungen durch Staub oder Schmutzwasser entstehen. Sollte durch unser Klebeband der Lack bzw. die Farbe beim abziehen beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung.

Bei Einsatz von Imprägnierungen und Beschichtungen, können Gummibereifungen an Fahrzeugen oder Transportgeräten irreversible Verfleckungen/Verfärbungen verursachen. Applikationsbedingte „Walz-/Bürstspuren” und „Überlappungen” im Verarbeitungsprozess bleiben sichtbar; sie können nicht vollständig vermieden werden. Auf Imprägnierungen/ Versiegelungen müssen wir die Gewährleistung ausschließen.

Bei Flächen ist nur die Bearbeitung des Bodens angegeben, exklusive der Sockelleisten oder sonstigen angrenzenden Bauteilen.

Bei Treppenstufen gelten die Preise, falls nicht anders vereinbart für das Bearbeiten der Trittstufen. Setzstufen und Flanken werden nicht bearbeitet.

Fehlerhaft oder zu tief eingebaute Schienen führen zu optischen Beeinträchtigungen am Endbelag.

Unsere angebotenen Preise beziehen sich bei Estrich/ Beton Belägen auf folgende Regelschleiftiefen:
Terrazzo-Optik: Abtrag max. bis 5mm, Salz-/ Pfefferoptik:
Abtrag max. bis 2mm, Sichtoptik und Supergloss Abtrag im Mikrometerbereich.

Generell halten wir uns bei den Schleifarbeiten an die beauftragten Schleiftiefen. Sollte hierbei die Fußbodenheizung beschädigt, die Bewährung oder andere Estrichbestandteile (z.B. Klammern, Fasern) angeschliffen werden, übernehmen wir keine Haftung.

Krakele und Haarrisse können durch Schleifarbeiten sichtbarer werden, Spachtelungen und Ausbesserungen werden Farbunterschiede aufweisen.

Die Fußbodenheizung muss mindestens 2 Tage vor Beginn der Arbeiten abgestellt werden.

Die Entsorgung von anfallendem Schleifstaub/Schleifschlamm übernimmt der Auftraggeber.

Die Flächen müssen bei Auftragsbeginn mind. besenrein und frei zugängig sein, andere Gewerke dürfen während der Schleifarbeiten nicht durch die zu bearbeitende Fläche laufen.

Für anfallende Arbeiten die nicht Bestandteil unseres Gewerkes sind (z.B. Ausräumen von Möbeln und Gegenständen, Aushängen von Türen, Verrücken von Möbelstücken etc.) übernehmen wir keine Haftung bei etwaigen Schäden.

Bei sämtlichen Bodenbearbeitungen garantiert der Auftraggeber Schadstofffreiheit – sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben.